Urlaubsversicherung gegen Covid-19: Geht das?

Wir freuen uns, endlich wieder Gäste in unserem Hotel in St. Anton am Arlberg begrüßen zu dürfen. Wir bemerken allerdings viele verunsicherte Nachfragen. Diese gründen vor allem auf der Befürchtung, durch einen Covid-19 Fall auf Stornokosten sitzen zu bleiben.

Wie Sie Ihren Hotelaufenthalt entsprechend versichern können, möchten wir Ihnen daher nicht vorenthalten. In diesem Beitrag informieren wir Sie, wann Covid-19 ein versicherter Stornogrund ist.

Europäische Reiseversicherung prescht vor: Pandemie wird auch versichert

Bei den meisten Versicherungen gilt: Solange Covid-19 von der WHO als Pandemie eingestuft wird, müssen die Versicherungen nicht zahlen.

Die europäischen Reiseversicherung hat diese generelle Regelung jedoch für sich selbst aufgehoben. Der sogenannte „Pandemieausschluss“ gilt nicht mehr. Stattdessen werden Covid-19-Erkrankungen wie jede andere unerwartete schwere Erkrankung versichert.

Das heißt: Sollten Sie im Urlaub an Covid-19 erkranken, bezahlt die europäische Reiseversicherung die Reiseabbruchkosten. Können Sie Ihren Urlaub aufgrund einer Covid-19 Erkrankung gar nicht erst antreten, übernimmt die Versicherung die Stornogebühren.

Covid-19: Wann zahlt die Versicherung?

Müssen Sie eine Reise wegen Covid-19 stornieren oder abbrechen? Dann bezahlt die europäische Reiseversicherung (bei Abschluss einer Hotelstorno-Plus oder einer Hotelstorno-Premium Versicherung) die Storno- und Reiseabbruchgebühren in folgenden Fällen:

  • Wenn Sie an Covid-19 erkranken (vor Antritt der Reise oder im Urlaub)
  • Wenn ein naher Angehöriger oder eine mit Ihnen im Haushalt lebende Person an Covid-19 erkrankt und Ihre Anwesenheit zu Hause dringend notwendig ist
  • Wenn Sie Fieber haben und der Verdacht auf Corona besteht, auch wenn Ihr Testergebnis später negativ ist.
  • Wenn für Sie ein positives Testergebnis ohne Symptome vorliegt
  • Wenn ein naher Angehöriger im gemeinsamen Haushalt erkrankt ist und Sie in Quarantäne müssen

Covid-19: Wann zahlt die Versicherung nicht?

Nicht gedeckt sind Stornogebühren,

  • wenn Sie als Risikoperson eingestuft sind und aus Angst vor Ansteckung nicht reisen möchten
  • wenn Sie die Reise nicht antreten, weil Sie bei der Rückkehr in eine behördlich verhängte Quarantäne müssten
  • bei Grenzsperren, behördlich verhängten Hotelschließungen, Lock Down durch die Regierung im Falle einer zweiten Welle.

ABER: Sollte es zu einer zweiten Welle mit behördlicher Hotelschließung kommen, werden vonseiten unseres Hotels keine Stornogebühren verrechnet.
Jetzt Reiseversicherung abschließen!
Mehr Informationen finden Sie unter diesem Link:  https://service.europaeische.at/doc/de/Information-Hotellerie-Oesterreich.pdf 

Sie haben noch Fragen?

Mit einer Hotelversicherung der europäischen Reiseversicherung können Sie Ihren Urlaub trotz Covid-19 beruhigt buchen: Sie werden nicht auf den Hotelkosten sitzen bleiben.

Wir hoffen, dieser Beitrag hilft Ihnen bei Ihrer Urlaubsplanung weiter und wir können Sie bald (gesund) bei uns in St. Anton begrüßen.

Sie haben noch Fragen zum Thema Stornogebühren und -versicherung bei Covid-19?
Rufen Sie uns einfach an (+43 54 46 22 43) oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Wir freuen uns auf Sie!
Liebe Grüße aus St. Anton am Arlberg,
Die Geschwister

Barbara & Mathias Kometer

Anfrage & Buchung
Buchungshotline: +43 54 46 22 43
E-Mail: hotel@diearlbergerin.com

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